- Erfindernennung
- ⇡ Erfinderbenennung.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Erfinderbenennung — Wer eine ⇡ Erfindung zum ⇡ Patent anmeldet, hat den Erfinder zu benennen (§ 37 PatG, Erfinderbenennungsverordnung vom 29.5.1981 (BGBl I 525)). Als Erfinder ist die Person oder Personenmehrheit anzugeben, die die Erfindung gemacht hat, Miterfinder … Lexikon der Economics